Bürgerinitiative gegen die Dritte Startbahn am Münchner Verkehrsflughafen
Planungsverfahren für Großprojekte
Raumordnungsverfahren - Planfeststellungsverfahren
Aktuelles/Termine | Die Bürgerinitiative |
Presse |
Impressum Datenschutzerklärung |
|
Warum keine Startbahn 3 |
Planungs- verfahren |
Startseite | Was wird geplant? | Links |
Großprojekte, wie Straßen, Wasserstraßen, Anlagen der Eisenbahn oder Einrichtungen des Flugverkehrs werden in Deutschland nach einem festgelegten verwaltungsrechtlichen Schema geprüft und geplant. Dabei wird zunächst ein, der Entscheidungsfindung vorgelagertes Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, in dem überprüft wird, ob grundsätzliche Belange der Landesplanung eingehalten werden (z.B. Vorgaben des Landesentwicklungsplans oder des Regionalplans, etc.). Die Auseinandersetzung mit der detaillierten Planung wird im anschließenden Planfeststellungsverfahren durchgeführt, an dessen Ende der Planfeststellungsbeschluss steht. Ist dieser positiv, so besteht umsetzbares Baurecht. Im Folgenden können einige grundsätzliche Hinweise zu diesen Öffentlichen Planungsverfahren nachgelesen werden.
|
Artikel zu rechtlichen Fragen Die Artikel auf dieser Internetseite zu verwaltungsrechtlichen Themen dienen der allgemeinen Information und können keine Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens ersetzen. Vielmehr sind die rechtlichen Rahmenbedingungen ständigen Veränderungen unterworfen, so dass bei konkreten Fragen entsprechende Fachpersonen (Anwalt oder qualifizierte Beratungsstelle) aufgesucht werden müssen. Die Seiten zu den Themen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren sind nach den im Text aufgeführten Quellen erarbeitet worden. Sie geben in groben Zügen die Verfahren zum allgemeinen Verständnis wieder. Die darin getroffen Aussagen spiegeln die rechtlichen Inhalte 2007 wieder. Eine Aktualisierung findet voraussichtlich nicht statt. Verf.: G. Raschel) |
Internet-Seite erstellt: | 18.10.2007 | Internet-Seite aktualisiert: | von | G. Raschel |